- ungenießbar
- un|ge|nieß|bar ['ʊngəni:sba:ɐ̯] <Adj.>:
a) zum Essen, Trinken ungeeignet:dieser Pilz ist ungenießbar.Syn.: ↑ schlecht.b) so beschaffen, dass dessen Erleben, Betrachten o. Ä. keinen Genuss bereitet:der Film war ungenießbar.c) (ugs. abwertend) schlecht, unerträglich:der Chef ist heute wieder ungenießbar.Syn.: schlecht drauf (ugs.), schlecht gelaunt, ↑ unausstehlich, ↑ unerträglich, ↑ widerlich, ↑ widerwärtig.
* * *
un|ge|nieß|bar〈a. [′——] Adj.〉
1. nicht genießbar, verdorben (Speise)3. 〈fig.; umg.; scherzh.〉 unerträglich, übellaunig● du bist heute \ungenießbar 〈fig.; umg.; scherzh.〉; dieser Film ist \ungenießbar 〈fig.; umg.〉 sehr schlecht* * *
ụn|ge|nieß|bar [auch: …'ni:s… ] <Adj.>:1. nicht genießbar:-e Beeren, Pilze;das Essen dort ist u. (schmeckt sehr schlecht);der Wein ist u. geworden.2. (ugs., oft scherzh.) unausstehlich:der Chef ist heute u.* * *
Universal-Lexikon. 2012.